Versicherungsmaklerbüro Lesch

Info-Makler

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Der unabhängige Versicherungsvermittler - Versicherungsmakler

Der unabhängige Versicherungsvermittler - Versicherungsmakler - berät den Kunden und ist IHR Interessenvertreter. Der unabhängige Vermittler ist also der neutrale Berater des Kunden.

Eine umfangreiche Bedarfsanalyse, Service und die Beratung entsprechend des Kundenbedarfs zeichnen den Makler aus. Durch die Unabhängigkeit von einzelnen Produktgebern und einem umfangreichen Produktsortiment ist eine optimale Beratung und Betreuung gewährleistet.

Dabei ist es häufig so, daß die auf den ersten Blick billigste Lösung nicht die Beste ist. Denn dem unabhängigen Vermittler stehen Informationen über die Gesellschaften und deren Tarifwerk zur Verfügung, die der Kunde nicht hat. Und auch die Testzeitschriften können dieses umfangreiche Wissen bei weitem nicht ausgleichen.

Er ist also nicht nur, für die Ermittelung Ihres Versicherungsbedarf zuständig und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Kunden da, sondern betreut sie während der gesamten Laufzeit des Vertrages. Der Service erstreckt sich selbstverständlich auch auf die Hilfestellung im Schadenfall.

Nachweis zu den Informationspflichten gemäß Abschnitt 4 / § 11 Versicherungsvermittlerverordnung

Karin Lesch geprüfter Versicherungsfachmann (BWV), Geschäftsführer, Handels- & Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden. Er ist in erster Linie verpflichtet die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist demzufolge nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten der verschiedenen Versicherer am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen, welche er dem Kunden benennt.

Versicherungsmaklerbüro Lesch, Kärlicher Straße 28, D-56220 Kettig

FON +49.26 37.9 22 20, FAX +49.26 37.92 22 20, Funk +49.17 13 42 05 18, Email: V L P @ L e s ch . org, Webseite: www.vlp.de & vlp.de

Steuer-Nr.:  22/104/3018/3

Gerichtsstand Amtsgericht Andernach, 56575 Andernach,

Genehmigung nach § 34d bei IHK Koblenz Nr.

D-6F4P-TW024-06 für Karin Lesch Inhaberin

D-4TBE-VGCDF-52 von Karin Lesch Versicherungsmakler


Vermögensschadenhaftpflicht (gesetzliche Mindestdeckung 1 Mio. Euro)

Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungerer : Allianz Vers. AG; Versicherungs-Nr. GHV 40/0450/4015339/403 & GHV 40/0450/4015340/403


Marktuntersuchung :

Der Versicherungsmakler stützt seinen Rat auf eine objektive, ausgewogene Marktuntersuchung. Kunde hat von seinem Recht, die Namen der dem Rat zu Grunde gelegten Versicherer zu erlangen, keinen Gebrauch gemacht.

Haftung :

Der Makler erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung für die Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten aus diesem Auftrag ist auf eine Million Euro beschränkt, es sei denn, der Makler hat seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.

Verjährung :

Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Ergänzende Mitteilungen

1. Der Makler ist im Vermittlerregister mit der Nr. D-4TBE-VGCDF-52 eingetragen.

2. Der Kunde kann die Eintragung auf der Internetseite www.vermittlerregister.info überprüfen.

IHK Koblenz, Schloßstr.2, 56068, Koblenz, Fon 0261 1060, Fax 0261-106298, Email service @ koblenz.ihk.de

3. Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

4. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.

5. Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung.

Versicherungsombudsmann e.V., Prof. Wolfgang Römer, Postfach 08 06 22, 10006 Berlin

(weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de)

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Arno Surminski, Leipziger Str. 104, 10117 Berlin

(weitere Informationen unter : www.pkv-ombudsmann.de)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn

(weitere Informationen unter: www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute])

Impressum

Hier weiter Infos zur "fairen" Verhandlung

Leider haben wir keine Unterlagen vom Gericht zur Verhandlung bekommen.

Es wird immer Anwälte geben die auf Eurer Webseite irgend etwas finden was nicht konform ist.

Wir es bei uns war, wir haben leider das "Fairen" so geschrieben, nun dürfen wir per Gericht fairen klein schreiben.

Der Richter des Oberlandgerichtes Köln hat den Klagewert von 100.000,- € auf 50.000,- € gesenkt, den Kostensatz vom 3-fachen auf den 1,5-fachen Wert festgesetzt. Dadurch fallen ca. 950,- € Gerichtkosten an und ca. 3.000,- € Anwaltskosten pro Seite. Für die Anwälte ein guter Verdienst, wenn man davon ausgeht, dass es hier nichts mehr zu verhandeln gab, da wir innerhalb von 48 Std. diese Seite Der Richter des Oberlandgerichtes Köln hat den Klagewert von 100.000,- € auf 50.000,- € gesenkt, den Kostensatz vom 3-fachen auf den 1,5-fachen Wert festgesetzt. Dadurch fallen ca. 950,- € Gerichtkosten an und ca. 3.000,- € Anwaltskosten pro Seite. Für die Anwälte ein guter Verdienst, wenn man davon ausgeht, dass es hier nichts mehr zu verhandeln gab, da wir innerhalb von 48 Std. diese Seite (das Wort) ausgewechselt haben.

Hinweis für diese Seite: Im Duden, im Lexikon und im Fremdwörterlexikon steht das Wort Fair. Das normalerweise jeder schreiben, benutzen und aussprechen darf, leider dürfen wir dieses Wort nicht mehr nutzen, den wir haben eine 200.000,00 € Klage am Hals, also eine Unterlassungsklage, die uns das werben mit dem Wort "Fairen" verbieten soll. So etwas können wir nicht verstehen! Auch das sich die Gerichte, die dem allgemein Wohl helfen und nützen sollen, sich damit beschäftigen müssen, ob man mit dem Wort Fairen in seinen Webseiten werben darf oder nicht, oder sogar unlauteren Wettbewerb betreiben. Wir behaupten das hier wieder einmal Anwälte, die nicht das Recht beugen wollen, sondern nur hiermit viel viel Geld verdienen wollen.

Wie Gesellschaften / Versicherer mit Ihren Kunden umgehen?

Warum wir Ihnen empfehlen bei folgenden Versicherer nicht versichert zu sein:

Sie müssen mindestens 1 Jahr vorher anfangen zu kündigen, diese Kündigung solange zu den Versichern faxen, bis Sie eine Bestätigung erhalten haben. Trotz Faxbestätigung heben diese Versicherer die Verträge nicht auf und behaupten immer wieder, dass Sie keine Kündigung erhalten haben.

Ein Versicherer-Mitarbeiter behauptete sogar, dass wir Ihnen ein leeres Blatt zugefaxt hätten. Warum sollten wir das machen?